Vor Beginn einer Psychotherapie führe ich mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch durch, in dem Sie mich persönlich kennen lernen können und Informationen zu Rahmenbedingungen der Behandlung, Antragstellung sowie zu meiner persönlichen Arbeitsweise erhalten.

Wie vereinbare ich ein Erstgespräch?

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, können Sie mich gerne anrufen unter

0157-84672950

oder Sie schreiben mir eine e-Mail an

kontakt@merker-psychotherapie.de

oder Sie nutzen das Kontaktformular auf dieser Homepage.

In diesem Erstkontakt können Sie gerne schon folgende Fragen beantworten:

  • Welches  Anliegen führt Sie zu mir? (Stichpunkte genügen!)
  • Bei welcher Krankenkasse sind Sie versichert?
  • Welche Termine (Wochentage und Uhrzeit) können Sie aktuell einrichten?

Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden und freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen zurückrufe oder zurückschreibe, habe ich leider gerade keinen Therapieplatz frei. Ich führe keine Warteliste.


 

 

Was muss ich generell bezüglich Krankenkasse und Kosten beachten?

  • Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ abrechnen, mit Ausnahme der Bahn BKK, mit der ich einen gesonderten Vertrag habe und somit direkt abrechnen kann. Weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten.
  • Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis – sofern Ihr Vertrag Psychotherapie beinhaltet.
  • Eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis ist natürlich auch möglich.
  • Eine Überweisung ist für Psychotherapie nicht notwendig.

Kosten und Ablauf für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht über das Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, bei der Krankenkasse die Therapie zu beantragen. Gerne unterstütze ich Sie bei dem Antrag. Weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier: 

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=619&token=826f55103ab5b353fedf1b3b0688cab1511a1514

Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind oder erwägen, dorthin zu wechseln, können Sie sich ebenfalls gerne für eine Terminanfrage oder für weitere Informationen mit mir in Verbindung setzen. Grund ist, dass die Bahn BKK Sonderverträge mit Privatpraxen wie meiner abschließt, um ihren Versicherten mehr Therapieplätze anbieten zu können.


 

 

Kosten und Ablauf für Privatversicherte

Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin und verfüge somit über Abrechnungserlaubnis mit den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den Konditionen für Psychotherapie und lassen Sie sich die Antragsunterlagen zuschicken.
 
Auch falls Sie Bundespolizistin oder Soldatin sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis übernommen. Soldat*innen müssen sich dabei vor Aufnahme einer Psychotherapie an den jeweiligen Truppenarzt wenden.

Im Regelfall beginnt die Therapie mit fünf Probesitzungen, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Danach verfasse ich einen Antrag, mit dessen Hilfe ein Stundenkontingent bei der Kasse beantragt wird. Wird dieser Antrag bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen.
Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.
 

Kosten und Ablauf für Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie/Beratung bei mir auch selbst bezahlen, wenn dies notwendig oder von Ihnen gewünscht ist. Dies kann z.B. für Personen, die eine Verbeamtung anstreben oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sinnvoll sein, da eine kassenfinanzierte Psychotherapie sich hierbei negativ auswirken kann. Der Stundensatz richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55€ pro Sitzung.